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F-Gase-Verordnung:
Übersicht, Verbote & zulässige Kältemittel

Die EU F-Gase-Verordnung bringt weitreichende Änderungen für die Nutzung von Kältemitteln mit sich. Erfahren Sie in dieser Übersicht, welche Auswirkungen die neuen Regelungen haben und warum Sie bei kältemittel-direkt auf der sicheren Seite sind, wenn es um gesetzeskonforme, zukunftssichere Kältemittel geht.

Details auf einen Blick

Kältemittel-Verbote kommen, aber mit der richtigen Planung und dem richtigen Partner ist der Übergang reibungslos. Hier sind die wichtigsten Fakten zur F-Gase-Verordnung 2024:

  • Die EU reduziert den Einsatz stark klimaschädlicher F-Gase schrittweise.
  • Ab 2025 greifen erste Stufen eines neuen Kältemittel Verbots für bestimmte Neuanlagen.
  • Bestehende Klimaanlagen und Wärmepumpen genießen in der Regel Bestandsschutz.
  • kältemittel-direkt liefert Ihnen die zulässigen Alternativen schnell und zuverlässig direkt ab Lager.

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Was bedeutet die EU F-Gase-Verordnung?

Die EU F-Gas-Verordnung ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um fluorierte Treibhausgase systematisch zu reduzieren. Das Hauptziel ist es, das Inverkehrbringen von stark klimawirksamen Kältemitteln, insbesondere bestimmten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), deutlich einzuschränken. Die aktualisierte Version der Verordnung ist Anfang 2024 in Kraft getreten und gibt einen festen Zeitplan vor, nach dem bestimmte Stoffe schrittweise vom Markt genommen werden.

Hinweis: Was ist der GWP-Wert?

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Treibhausgas zur globalen Erwärmung beiträgt, verglichen mit CO₂ (GWP = 1). Dieser Wert ist entscheidend, da die F-Gase-Verordnung zukünftige Verbote von Kältemitteln maßgeblich an spezifische GWP-Grenzwerte knüpft.

Kältemittel Verbot 2025: Welche F-Gase sind betroffen?

Das Kältemittel Verbot betrifft vor allem F-Gase, die einen hohen GWP-Wert aufweisen. Bereits ab 2025 greifen für verschiedene Neuanlagen schärfere Grenzwerte, sodass bisher gängige Kältemittel nicht mehr verwendet werden dürfen. Durch die schrittweise Verknappung auf dem Markt steigen zudem oft die Preise für die auslaufenden Gase. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung von Kältemitteln, die auslaufen, und den zulässigen Alternativen, die bei kältemittel-direkt verfügbar sind:

Bisheriges Kältemittel (Hoher GWP) Status / Einschränkung durch die Verordnung Zulässige Alternativen
R404A / R507 Starke Einschränkungen: in vielen stationären Neuanlagen verboten. R448A (GWP 1.273)R449A (GWP 1.397)R290 (GWP 3)
R410A Auslaufend: zunehmende Verbote für neue Split-Klimaanlagen. R32 (GWP 675)R290 (GWP 3)
R134a Stufenweise Beschränkungen in gewerblichen Neuanlagen. R1234yf (GWP 4)

Klimaanlagen und Wärmepumpen: Gilt die Verordnung auch für bestehende Anlagen?

Ob für gewerbliche Klimaanlagen oder private Wärmepumpen – viele Betreiber sind angesichts der neuen Vorgaben verunsichert. Die beruhigende Nachricht ist: Bestehende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben werden. Die F-Gase-Verordnung regelt primär das Inverkehrbringen von Neugeräten. Bei der Wartung oder Reparatur von Altanlagen dürfen in den meisten Fällen recycelte oder aufgearbeitete Kältemittel weiterhin verwendet werden. Wichtig für die langfristige Planung: Ab 2032 gilt für die Wartung von Bestandsanlagen mit Kältemitteln mit einem GWP größer als 750 ein Verbot von Neuware. In diesen Fällen darf nur noch recycelte oder aufgearbeitete Ware genutzt werden. Da die Nutzung von klimaschädlicher Frischware zunehmend reglementiert wird, ist kältemittel-direkt Ihr Partner für die fachgerechte Versorgung.

Praxis-Tipp für Anwender:

Lassen Sie Ihre Klimaanlage oder Wärmepumpe regelmäßig auf absolute Dichtigkeit überprüfen. Eine dichte Anlage verliert kein Kältemittel – das schont nicht nur die Umwelt, sondern schützt Sie auch vor den steigenden Kosten für das Nachfüllen von reglementierten Kältemitteln.

Die nachhaltige Alternative: Warum R290 in den Fokus rückt

Durch die strengen Vorgaben rückt das Kältemittel R290 (Propan) stark in den Fokus. Es handelt sich hierbei um ein natürliches Kältemittel, das sich durch einen extrem niedrigen GWP-Wert von 3 auszeichnet. Damit ist sein Beitrag zum Treibhauseffekt im Vergleich zu herkömmlichen synthetischen Kältemitteln minimal. Neben dem Nachhaltigkeitsaspekt überzeugt R290 durch hervorragende thermodynamische Eigenschaften, was einen sehr effizienten Betrieb von dafür ausgelegten Wärmepumpen ermöglicht. Da es nicht unter die Phase-down-Szenarien der F-Gase-Verordnung fällt, gilt R290 als besonders zukunftssichere Lösung.

Zulässige Kältemittel kaufen

kältemittel-direkt ist Ihr zuverlässiger Partner

Wenn Sie auf der Suche nach zulässigen und rechtskonformen Kältemitteln sind, ist kältemittel-direkt Ihr kompetenter Partner. Wir bieten sowohl für spezialisierte Unternehmen als auch für private Anwender höchste Qualität und verlässliche Prozesse:

  • Kältemittel-Hersteller aus dem Sauerland: Wir produzieren in Willingen und verfügen über eine eigene Kältemittelabfüllung sowie ein großes Zentrallager.
  • Schnelle Lieferung: Wir bieten einen bundesweiten 24-Stunden-Lieferservice mit einem spezialisierten Gefahrgut-Paketdienstleister an, der auch die Leergut-Mitnahme für Sie übernimmt.
  • Bestpreis-Garantie & Höchste Qualität: Garantie durch optimale Prozesse von der Herstellung bis zur Lieferung. Unsere Flaschen sind stets mit einem Restgasventil ausgestattet, wodurch eine Verunreinigung des Kältemittels wirksam verhindert wird.
  • Keine Flaschenmiete: Durch unser einfaches Kaufsystem mit einheitlichen 12,5-Liter-Zylindern entfallen für Sie lästige Flaschenmieten.
  • Flexible Zahlungsmöglichkeiten: Zahlen Sie bequem per PayPal, Vorkasse, Rechnung oder Kreditkarte.

Informieren Sie sich direkt über unsere Produktvielfalt auf der Seite Unsere Zylinder oder entdecken Sie passgenaue Lösungen wie R600a für die Wärmepumpe.

FAQ zur F-Gase-Verordnung

Was bedeutet F-Gase-Verordnung?

Die F-Gase-Verordnung ist ein rechtliches Regelwerk der EU zur stufenweisen Reduzierung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), um Emissionen zu senken und das Klima zu schützen.

Wann kommt die neue F-Gase-Verordnung?

Die novellierte Version ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen, konkreten Verbote für bestimmte Kältemittel und Neuanlagen greifen gestaffelt in den kommenden Jahren, unter anderem ab 2025.

Welche Kältemittel sind von der F-Gase-Verordnung betroffen?

Betroffen sind in erster Linie teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), die einen hohen GWP-Wert aufweisen. Deren Einsatz wird schrittweise verboten oder durch Quoten stark reglementiert.

Welche Auswirkungen hat die F-Gase-Verordnung auf Kältemittel?

Die Verordnung sorgt für eine künstliche Verknappung klimaschädlicher Kältemittel auf dem Markt (Phase-down). Dies führt zu einer abnehmenden Verfügbarkeit und steigenden Preisen für diese Gase, während gleichzeitig der Umstieg auf nachhaltigere Alternativen gefördert wird.

Gilt die F-Gase-Verordnung auch für bestehende Anlagen?

Nein, für bestehende Anlagen gilt in der Regel ein Bestandsschutz. Sie dürfen weiterhin betrieben werden. Einschränkungen gibt es vor allem beim Inverkehrbringen neuer Anlagen und teilweise bei der Verwendung von Frischware für Wartungszwecke.

Weitere Informationen zur Gesetzgebung

Da sich die Welt stetig weiter dreht und sich damit auch die gesetzliche Lage ändert, können wir Ihnen hier keine rechtliche Beratung geben.

Möchten Sie sich noch tiefer in die rechtlichen Grundlagen einlesen? Hier finden Sie offizielle Quellen zur Verordnung: